Rechtsprechung
VG Augsburg, 30.10.2009 - Au 7 K 08.559 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Fehlerhafte Anforderung eines ärztlichen statt eines medizinisch-psychologischen Gutachtens
- verkehrslexikon.de
Zur fehlerhaften Anforderung eines ärztlichen statt eines medizinisch-psychologischen Gutachtens und zu Drogenfunden - Abstinenznachweis - Alkohol-Themen - Cannabis-Themen - Drogen-Themen - Facharztgutachten (Alkohol) - Fahrerlaubnis-Themen - MPU-Themen Alkohol ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 05.07.2001 - 3 C 13.01
Entziehung der Fahrerlaubnis, maßgeblicher Zeitpunkt; Fahrerlaubnisentziehung, …
Auszug aus VG Augsburg, 30.10.2009 - Au 7 K 08.559
Die Aufforderung muss im Wesentlich aus sich heraus verständlich sein, und der Betroffene muss ihr entnehmen können, was konkret ihr Anlass ist und ob das in ihr Verlautbarte die behördlichen Zweifel an der Fahreignung zu rechtfertigen vermag (BVerwG vom 5.7.2001 - Az. 3 C 13/01). - BVerwG, 09.06.2005 - 3 C 25.04
Entziehung der Fahrerlaubnis; Drogenkonsum; Einnahme von Kokain; Fahreignung; …
Auszug aus VG Augsburg, 30.10.2009 - Au 7 K 08.559
Der Schluss auf die Nichteignung ist allerdings nur zulässig, wenn die Anordnung der ärztlichen bzw. medizinisch-psychologischen Untersuchung rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig ist (BVerwG vom 9.06.2005 - 3 C 25/04; BayVGH vom 5.06.2009 - 11 CS 09.69; BayVGH vom 19.02.2009 - 11 ZB 08.1466; VG München vom 10.07.2009 - M 6b K 08.1412), da sich der Betroffene gegen die Aufforderung zur Beibringung eines Gutachtens nicht rechtlich zur Wehr setzen, die Rechtmäßigkeit einer Beibringungsaufforderung vielmehr erst im Rahmen der Überprüfung der auf die Nichtbeibringung des Gutachtens gestützten Entziehung der Fahrerlaubnis kontrolliert werden kann. - VGH Bayern, 05.06.2009 - 11 CS 09.69
Forderung nach einem ärztlichen Gutachten; Alkoholabhängigkeit; Atemalkoholtest; …
Auszug aus VG Augsburg, 30.10.2009 - Au 7 K 08.559
Der Schluss auf die Nichteignung ist allerdings nur zulässig, wenn die Anordnung der ärztlichen bzw. medizinisch-psychologischen Untersuchung rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig ist (BVerwG vom 9.06.2005 - 3 C 25/04; BayVGH vom 5.06.2009 - 11 CS 09.69; BayVGH vom 19.02.2009 - 11 ZB 08.1466; VG München vom 10.07.2009 - M 6b K 08.1412), da sich der Betroffene gegen die Aufforderung zur Beibringung eines Gutachtens nicht rechtlich zur Wehr setzen, die Rechtmäßigkeit einer Beibringungsaufforderung vielmehr erst im Rahmen der Überprüfung der auf die Nichtbeibringung des Gutachtens gestützten Entziehung der Fahrerlaubnis kontrolliert werden kann.
- VGH Bayern, 19.02.2009 - 11 ZB 08.1466
Nichtbeibringung eines fachärztlichen Gutachtens; Anhaltspunkte für eine die …
Auszug aus VG Augsburg, 30.10.2009 - Au 7 K 08.559
Der Schluss auf die Nichteignung ist allerdings nur zulässig, wenn die Anordnung der ärztlichen bzw. medizinisch-psychologischen Untersuchung rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig ist (BVerwG vom 9.06.2005 - 3 C 25/04; BayVGH vom 5.06.2009 - 11 CS 09.69; BayVGH vom 19.02.2009 - 11 ZB 08.1466; VG München vom 10.07.2009 - M 6b K 08.1412), da sich der Betroffene gegen die Aufforderung zur Beibringung eines Gutachtens nicht rechtlich zur Wehr setzen, die Rechtmäßigkeit einer Beibringungsaufforderung vielmehr erst im Rahmen der Überprüfung der auf die Nichtbeibringung des Gutachtens gestützten Entziehung der Fahrerlaubnis kontrolliert werden kann. - VG München, 10.07.2009 - M 6b K 08.1412
Neuerteilung der Fahrerlaubnis; Alkoholproblematik; fehlende …
Auszug aus VG Augsburg, 30.10.2009 - Au 7 K 08.559
Der Schluss auf die Nichteignung ist allerdings nur zulässig, wenn die Anordnung der ärztlichen bzw. medizinisch-psychologischen Untersuchung rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig ist (BVerwG vom 9.06.2005 - 3 C 25/04; BayVGH vom 5.06.2009 - 11 CS 09.69; BayVGH vom 19.02.2009 - 11 ZB 08.1466; VG München vom 10.07.2009 - M 6b K 08.1412), da sich der Betroffene gegen die Aufforderung zur Beibringung eines Gutachtens nicht rechtlich zur Wehr setzen, die Rechtmäßigkeit einer Beibringungsaufforderung vielmehr erst im Rahmen der Überprüfung der auf die Nichtbeibringung des Gutachtens gestützten Entziehung der Fahrerlaubnis kontrolliert werden kann. - VGH Bayern, 25.08.2005 - 11 CS 05.1139
Auszug aus VG Augsburg, 30.10.2009 - Au 7 K 08.559
Die Behörde hat durch die Frage, ob sich beim Antragsteller Anzeichen für Alkoholmissbrauch fänden, das Spektrum der Problemstellungen, die nach § 13 Nr. 1 FeV Gegenstand eines ärztlichen Gutachtens sein können, überschritten (BayVGH vom 25.8.2005 - 11 CS 05.1139).
- VG Trier, 10.03.2020 - 1 K 2868/19
Ablehnung der Neuerteilung einer Fahrerlaubnis
Da sich der Betroffene gegen die Gutachtensanforderung selbst nicht zur Wehr setzten kann (§ 44a VwGO), muss er allein auf Grundlage der von der Behörde gestellten Frage entscheiden können, ob er der Aufforderung zur Gutachtensbeibringung nachkommt, oder ob er dies verweigert und damit den Schluss der Behörde nach § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV auf seine mangelnde Fahreignung und daraus folgend den Schluss auf seine Nichteignung riskiert (vgl. VG Augsburg, Urteil vom 30. Oktober 2009 - Au 7 K 08.559 -, Rn. 40, juris). - VG Trier, 14.03.2019 - 1 L 545/19
Frist zur Einholung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens
Daher muss er allein auf Grundlage der von der Behörde gestellten Frage entscheiden können, ob er der Aufforderung zur Gutachtensbeibringung nachkommt, oder ob er dies verweigert und damit den Schluss der Behörde nach § 11 Abs. 8 FeV auf seine mangelnde Fahreignung und daraus folgend die Entziehung seiner Fahrerlaubnis riskiert (vgl. VG Trier, Urteil vom 31.01.2017 - 1 K 6693/16.TR - und Beschluss vom 05.02.2018 - 1 L 14829/17.TR; VG Augsburg, Urteil vom 30.10.2009 - Au 7 K 08.559 -, Rn. 40, juris;… Siegmund in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 1. Aufl. 2016, § 11 FeV, Rn. 125). - VG Trier, 13.09.2022 - 1 L 2108/22
Fahrerlaubnisentziehung wegen Nichtvorlage eines fachärztlichen Gutachtens
Da sich der Betroffene - wie bereits dargelegt - gegen die Gutachtensanforderung selbst nicht zur Wehr setzen kann (§ 44a Satz 1 VwGO), muss er allein auf Grundlage der von der Behörde gestellten Frage entscheiden können, ob er der Aufforderung zur Gutachtensbeibringung nachkommt, oder ob er dies verweigert und damit den Schluss der Behörde nach § 11 Abs. 8 FeV auf seine mangelnde Fahreignung und daraus folgend die Entziehung seiner Fahrerlaubnis riskiert (vgl. VG Augsburg, Urteil vom 30. Oktober 2009 - Au 7 K 08.559 -, juris Rn. 40).